Prof. Dr. Katja Born
Studiengangleiterin Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit
Standort Plauen
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18.06.2018 - Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch stellt neues Fortbildungsangebot an der Studienakademie Plauen vor
Mit Beginn des Jahres 2019 wird an der an der Staatlichen Studienakademie Plauen ein theoretischer Fortbildungslehrgang für angehende Lebensmittelkontrolleure angeboten. Dies berichtete die Ministerin Barbara Klepsch am 18.06.2018 in Rahmen der Pressekonferenz. Damit ist Plauen künftig eine von vier Bildungsstätten in Deutschland, neben Düsseldorf, München und Stuttgart, und einziger Anbieter in den neuen Ländern, welche eine derartige Fortbildung anbietet.
Durch den anstehenden Generationenwechsel zeichnet sich in den nächsten Jahren ein hoher Bedarf für Sachsen ab. Die bisherige bedarfsgerechte Ausbildung an der Verwaltungsakademie in Berlin kann nach deren Rückzug im Jahr 2016 nicht durch die drei in Deutschland noch bestehenden Ausbildungsstätten abgedeckt werden. An der Staatlichen Studienakademie Plauen wurde in den vergangenen Monaten ein Ausbildungsgang entwickelt, dessen Konzept unter anderem die Vorteile von geringeren Kosten der Ausbildung durch Nutzung bestehender Strukturen und kurze Wege innerhalb Sachsens sind. „Mit diesem Angebot ist der Freistaat künftig nun in der Lage, angehendes amtliches Kontrollpersonal selbst bedarfsgerecht fortzubilden“, so die Ministerin.
Der Lehrgang, welcher immer zu Beginn des Jahres startet, ist in zwei Module von jeweils ca. 3 Monaten geteilt. Der nächste Fortbildungslehrgang beginnt am 6. Januar 2020. Das erste Modul endet planmäßig Mitte April, das zweite Modul ist vorgesehen von Juli bis September.
Anmeldungen für den Fortbildunglehrgang sind bereits möglich.
Kontaktadresse:
Prof. Dr. rer. nat. Katja Born
Studiengangleiterin Studiengang Lebensmittelsicherheit
Berufsakademie Sachsen –
Staatliche Studienakademie Plauen
University of Cooperative Education
Schloßberg 1
08523 Plauen
Telefon: + 49 3741 5709-171
Telefax: + 49 3741 5709-119
Der tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens 6 Monaten (nach § 3 LKonV) umfasst nach Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin folgende theoretische Inhalte:
einschließlich Verhütung und Bekämpfung, übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Schädlingsprophylaxe und Praxis der Schädlingsbekämpfung
Alle aktuellen Dokumente für diesen Lehrgang sind online verfügbar.
Lebensmittelkontrolleure sind in der öffentlichen Verwaltung, v.a. bei den Lebensmittelüber-wachungs- und Veterinärämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise, tätig. Zum Auf-gabengebiet eines Lebensmittelkontrolleurs gehört die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Lebensmittel-Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen. Hierbei sind sie mit der Überwachung und dem Vollzug des Lebensmittelrechts beauftragt und führen Kontrollen, Überprüfungen und Probenahmen durch, treffen notwendige Maßnahmen, zeigen Straftaten an, verfolgen Ordnungswidrigkeiten und sorgen für eine Verbraucheraufklärung (gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 1 der LKonV).
Lebensmittelkontrolleure tätig in der öffentlichen Verwaltung, v.a. bei den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise
In unserer Gesellschaft nehmen Lebensmittelkontrolleure eine verantwortungsvolle Aufgabe im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes war. Voraussetzung für dieses Tätigkeitsfeld ist die Qualifizierung im Rahmen einer zweijährigen Fortbildung im dualen System.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme am Fortbildungslehrgang kann gemäß § 2 POLKon durch das einstellende Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt zugelassen werden, wer die Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LKonV erfüllt oder nach § 2 Abs. 2 Satz 1 LKonV diesen Personen gleichgestellt ist. Die Entscheidung über die Gleichstellung erfolgt durch das Staatsministerium für Soziales.
Anforderungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 LKonV:
oder (gleichgestellt)
Der Fortbildungslehrgang zum Lebensmittelkontrolleur dauert grundsätzlich 24 Monate und gliedert sich in eine praktische Fortbildung von 18 Monaten und einem tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von mindestens 6 Monaten (nach § 3 LKonV). Letzterer findet an einer Fortbildungseinrichtung, die für die Fortbildung beauftragt wird, statt. Inhalt und Umfang des Fortbildungslehrganges sind in den Ländern in meist landesspezifischen Fortbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. In Sachsen wird dieser Fortbildungsrahmenplan nach § 3 LKonV in der Anlage 1 und 1 a der Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin (POLKon) geregelt.
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